Steigenberger Hotel Group
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Fragen & Antworten

  • Muss ich eine zweite Reservierung vornehmen, wenn ich einen günstigeren Übernachtungspreis gefunden habe?
  • Ich habe eine Reservierung auf einer anderen Internetseite vorgenommen und festgestellt, dass der Übernachtungspreis höher war als der unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com gefundene. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
  • Ich habe ein Pauschalangebot mit einem Spezialtarif für eine Aufenthaltsverlängerung gebucht. Kann dieser Tarif geltend gemacht werden?
  • Mein Antrag wurde von der Steigenberger Hotel Group anerkannt, deshalb muss ich meine zweite Reservierung stornieren. Wird die Stornierungsgebühr der zweiten Reservierung durch die Steigenberger Hotel Group rückvergütet?
  • Kann ich einen Antrag einreichen, wenn ich einen günstigeren Übernachtungspreis auf einer Internetseite gefunden habe?
  • Ich habe auf einer Internetseite einen günstigeren Übernachtungspreis gefunden, konnte jedoch auf dieser Website keine Reservierung abschließen. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
  • Ich habe auf der Internetseite eines anderen Hotels/anderer Hotelkette einen günstigeren Übernachtungspreis für ein mit dem von mir gebuchten Steigenberger Hotel and Resort bzw. InterCityHotel vergleichbares Hotel gefunden. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
  • Durch ein Reisebüro wurde mir ein niedrigerer Übernachtungspreis zu gleichen Buchungsbedingungen angeboten als bei meiner Reservierung unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
  • Ich habe eine Reservierung unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com vorgenommen. Als ich innerhalb 24 Stunden direkt im Hotel anrief, erhielt ich einen günstigeren Übernachtungspreis. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

  • Muss ich eine zweite Reservierung vornehmen, wenn ich einen günstigeren Übernachtungspreis gefunden habe?

    Ob Sie eine zweite Reservierung vornehmen müssen, hängt davon ab, wo Sie den günstigeren Preis gefunden haben. Eine zweite Reservierung muss vorgenommen werden, wenn der günstigere Preis direkt bei der Steigenberger Hotel Group gefunden wurde (entweder bei unserer Zentralen Reservierung, einem Steigenberger Hotel and Resort oder InterCityHotel, auf einer unserer Internetseiten www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com oder in einem Reisebüro, das Buchungen über das Global Distribution System tätigt.). Bitte geben Sie in Ihrem Antragsformular beide Reservierungsnummern an. Die Zentrale Reservierung wird Ihren Antrag bearbeiten und eine der beiden Reservierungen gebührenfrei löschen. Wenn Sie den günstigeren Preis über eine andere Internetseite gefunden haben, ist keine zweite Reservierung erforderlich. In diesem Fall muss jedoch ein Bildschirmausdruck und die betreffende Internetadresse angegeben werden, damit der günstigere Preis überprüft werden kann. Bitte senden Sie uns diesen entweder per E-Mail oder per Telefax an +49 69 66564466.

  • Ich haben eine Reservierung auf einer anderen Internetseite vorgenommen und festgestellt, dass der Übernachtungspreis höher war als der unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com gefundene. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Nein. Wir können nicht garantieren, dass Drittanbieter keine höheren Preise verlangen. Sie können die Reservierung stornieren und im Anschluss bei der Steigenberger Hotel Group erneut vornehmen. Bitte bedenken Sie dabei aber, dass die Steigenberger Hotel Group für eventuell anfallende Stornierungsgebühren nicht aufkommen kann.

  • Ich habe ein Pauschalangebot mit einem Spezialtarif für eine Aufenthaltsverlängerung gebucht. Kann dieser Tarif geltend gemacht werden?

    Nein. Sonderpreise, die an eine Aufenthaltsverlängerung oder an eine vorgezogene Ankunftszeit im Rahmen eines Pauschalangebots gebunden sind, können für die Best-Preis-Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

  • Mein Antrag wurde von der Steigenberger Hotel Group anerkannt, deshalb muss ich meine zweite Reservierung stornieren. Wird die Stornierungsgebühr der zweiten Reservierung durch die Steigenberger Hotel Group rückvergütet?

    Wenn sowohl das höhere als auch das günstigere Reservierungsangebot direkt bei der Steigenberger Hotel Group gebucht wurde, wird die zweite Reservierung storniert. Es werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Wenn Sie den günstigeren Preis über einen Drittanbieter im Internet gefunden haben, sind Sie selbst für die Stornierung der Reservierung sowie für eventuelle Stornierungsgebühren verantwortlich.

  • Kann ich einen Antrag einreichen, wenn ich einen günstigeren Übernachtungspreis auf einer Internetseite gefunden habe?

    Ja, wenn die Buchungsbedingungen die gleichen sind, können Sie einen Antrag stellen. Für Anbieter, bei denen der Hotelname erst zu erkennen ist, wenn eine Anzahlung für ein Zimmer geleistet wurde, hat unsere Best-Preis-Garantie keine Gültigkeit.

  • Ich habe auf einer Internetseite einen günstigeren Übernachtungspreis gefunden, konnte jedoch auf dieser Website keine Reservierung abschließen. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Nein. Damit ein Internetangebot für die Best-Preis-Garantie anerkannt werden kann, muss es möglich sein auf der gleichen Website, auf der sich das Angebot befindet, die Zimmerreservierung abzuschließen.

  • Ich habe auf der Internetseite eines anderen Hotels/anderer Hotelkette einen günstigeren Übernachtungspreis für ein mit dem von mir gebuchten Steigenberger Hotel and Resort bzw. InterCityHotel vergleichbares Hotel gefunden. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Nein. Die Best-Preis-Garantie gilt nur dann, wenn zwei Zimmerreservierungen bei einem identischen Hotel der Steigenberger Hotel Group verglichen werden, die entweder direkt beim jeweiligen Hotel, auf einer den Bedingungen entsprechenden Internetseite oder durch ein Reisebüro/einen Reiseveranstalter gefunden wurden.

  • Durch ein Reisebüro wurde mir ein niedrigerer Übernachtungspreis zu gleichen Buchungsbedingungen angeboten als bei meiner Reservierung unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Ja. Übernachtungspreise die von Reisebüros über das Global Distribution System angeboten werden, können für die Best-Preis-Garantie geltend gemacht werden. Wir gehen davon aus, dass Sie mit Ihrem Antrag zwei Reservierungsnummern einreichen: Eine für die bei www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com vorgenommene Reservierung und eine weitere für die Reservierung durch das Reisebüro. Die teurere Reservierung wird durch die Steigenberger Hotel Group kostenfrei storniert und die Preisgarantie für das günstigere Angebot anerkannt.

  • Ich habe eine Reservierung unter www.steigenbergerhotelgroup.com / www.steigenberger.com / www.intercityhotel.com vorgenommen. Als ich innerhalb 24 Stunden direkt im Hotel anrief, erhielt ich einen günstigeren Übernachtungspreis. Kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Ja. Reservieren Sie dazu einfach beide Angebote. Der höhere Reservierungsbetrag wird durch die Steigenberger Hotel Group gebührenfrei storniert und die Preisgarantie für das günstigere Angebot wird anerkannt.

 

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