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Bedingungen für die Teilnahme am Award World-Programm

Das Award World-Programm belohnt Ihre Treue als Gast in den Hotels der Steigenberger Hotel Group, zu denen Hotels der Marken „Steigenberger Hotels and Resorts“ und „InterCityHotel“ gehören. Betreiber und Herausge-ber des Award World-Programms und der Award World-Karte ist die Steigenberger Hotels AG (nachfolgend STAG genannt), Lyoner Straße 40, D-60528 Frankfurt am Main.

1 Teilnahme am Award World-Programm

1.1 Teilnahmeberechtigt am Award World-Programm sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; die Mitarbeiter der STAG und der mit STAG verbundenen Unternehmen sind jedoch nicht teilnahmeberechtigt. Anmeldungen mehrerer Personen unter einem Teilnehmerkonto sowie Mehrfachanmeldungen von Einzelpersonen sind unzulässig. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Award World-Programm besteht nicht.

1.2 Die Teilnahme am Award World-Programm beginnt auf Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers (nachfolgend kurz „Teilnehmer“) mit der Eröffnung eines Award World-Teilnehmerkontos durch STAG. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Award World-Programm entweder mit dem Status „Member“ oder mit dem Status „Prestige“ beginnen. Die Teilnahme im Status „Member“ ist kostenfrei. Der Status „Prestige“ kann für eine jährliche Gebühr in Höhe von 50,- Euro erworben werden. Die Award World-Karte im Status „Prestige“ wird nach Eingang der Zahlung der Jahresgebühr ausgestellt und gilt für die Dauer von einem Jahr; ihre Gültigkeit im Status „Prestige“ wird verlängert, wenn die Jahresgebühr erneut gezahlt wird oder der Teilnehmer den für den Status „Prestige“ gemäß Ziffer 1.5 erforderlichen Umsatz erreicht. Anderenfalls erhält der Teilnehmer eine Award World-Karte im Status „Member“.

1.3 Die Award World-Karte bleibt Eigentum der STAG. Sie ist nicht übertragbar und darf nur von dem Teilnehmer persönlich genutzt werden. Sie ist nach Beendigung der Teilnahme am Award World-Programm an STAG zurückzugeben. Abhanden gekommene Award World-Karten werden auf Antrag des Teilnehmers gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von 10,– Euro ersetzt.

1.4 Dem Teilnehmerkonto werden nur solche Umsätze gutgeschrieben, für die der Teilnehmer auch Award World-Prämienpunkte erhält und die auf einer von einem Hotelbetrieb der Steigenberger Hotel Group ausgestellten Rechnung ausgewiesen sind. Werden dem Teilnehmerkonto in einem Kalenderjahr Umsätze in Höhe von weniger als 150 Euro (oder 400 Euro in zwei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren) gutgeschrieben, wird das Teilnehmerkonto inaktiviert, wodurch die Teilnahme am Award World-Programm endet. Dies gilt nicht, sofern und solange der Teilnehmer zugleich Inhaber der Award World Credit Card ist und den Jahresbeitrag für die Kreditkarte regelmäßig entrichtet.

1.5 Ab einem Umsatz gemäß Ziffer 1.4 in Höhe von 5.000 Euro in einem vollen Kalenderjahr (oder 12.000 Euro in zwei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren) behält der Teilnehmer den Status „Prestige“. Ab einem Umsatz gemäß Ziffer 1.4 in Höhe von 15.000 Euro in einem vollen Kalenderjahr (oder 33.000 Euro in zwei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren) behält der Teilnehmer den Kartenstatus „Elite“. Umsätze, die der Teilnehmer bei etwaigen am Award World-Programm teilnehmenden Partnerunternehmen tätigt, sind nicht statusrelevant; für diese Umsätze erhält der Teilnehmer ausschließlich eine Gutschrift von Award World-Prämienpunkten gemäß den jeweiligen Regelungen für das betreffende Partnerunternehmen.

Die Prüfung der vorstehend genannten Umsatzschwellen und eine ggf. erforderliche Rückstufung des Teilnehmers in einen niedrigeren Status erfolgen jeweils am Ende eines Kalenderjahres, erstmals nach zwei vollen aufeinander folgenden Kalenderjahren, in denen der Teilnehmer am Award World-Programm teilgenommen hat. Ein Upgrade in einen höheren Status erfolgt hingegen unmittelbar, nachdem der Teilnehmer den entsprechenden Mindestumsatz für diesen Status erreicht hat; zugleich erhält der Teilnehmer eine neue Award World-Karte im entsprechenden Status.

1.6 Zusätzlich zu jeder Award World-Hauptkarte kann maximal eine (1) Award World-Partnerkarte ausgestellt werden. Die Award World-Partnerkarte kann von einer im selben Haushalt mit dem Inhaber der Award World-Hauptkarte lebenden Person beantragt werden. Die Partnerkarte ist kostenfrei und wird im gleichen Status wie die Award World-Hauptkarte ausgestellt. Für die Hauptkarte und die dazugehörige Partnerkarte wird ein gemeinsames Prämienpunktekonto geführt, dem die von beiden Karteninhabern erzielten Umsätze sowie die gesammelten Prämienpunkte gutgeschrieben werden. Der Status beider Karten bestimmt sich nach der Höhe des gemeinsamen Umsatzes beider Teilnehmer.

1.7 Die Teilnahme am Award World-Programm kann vom Teilnehmer und von STAG jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Beendigung der Teilnahme (durch Kündigung oder Inaktivität) muss der Teilnehmer sein Prämienpunkteguthaben innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung seiner Teilnahme in Prämien oder Prämien-Voucher einlösen; nach Ablauf dieser Frist nicht eingelöste Prämienpunkte verfallen ersatzlos. Award World-Prämienpunkte können nicht auf ein anderes (bestehendes oder neu eröffnetes) Teilnehmerkonto übertragen werden.

1.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung der von ihm im Teilnahmeantrag gemachten Angaben unverzüglich STAG mitzuteilen.

1.9 Bei Tod des Teilnehmers wird sein Prämienpunkte-Guthaben auf Antrag des oder der Erben auf ein anderes Teilnehmerkonto übertragen.

2 Erwerb von Award World-Prämienpunkten

2.1 Für eine Gutschrift von Prämienpunkten muss der Teilnehmer seine Award World-Karte bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen in den Hotels und Restaurants der Steigenberger Hotel Group bei der Abreise oder bei der Inanspruchnahme von Leistungen eines Partnerunternehmens vorlegen. Bei telefonischer Reservierung von Leistungen muss der Teilnehmer seine auf der Award World-Karte eingeprägte Teilnehmer-Nummer mitteilen.

2.2 Dem Teilnehmerkonto werden Award World-Prämienpunkte wie folgt gutgeschrieben:

2.2.1 Für jeden vollen Euro Umsatz, den der Teilnehmer in den Hotels oder Restaurants der Steigenberger Hotel Group tätigt (einschließlich Umsätze durch Buchung von Leistungen Dritter, die im Rahmen eines Arrangements des Hotels erbracht werden, z. B. Golf-Arrangements) erhält der Teilnehmer je einen Award World-Prämienpunkt. Im Ausland getätigte Umsätze werden auf der Basis der zum Zeitpunkt der Gutschrift gültigen internen Wechselkurse umgerechnet. Die Gutschrift von Prämienpunkten für die Inanspruchnahme von Leistungen eines Partnerunternehmens richtet sich ausschließlich nach den vom Partnerunternehmen getroffenen Bestimmungen.

2.2.2 Keine Prämienpunkte erhält der Teilnehmer für Leistungen, die über Reiseveranstalter oder Reisemittler gebucht wurden und für die der Teilnehmer einen Voucher vom Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler erhält. Keine Prämienpunkte werden ferner für Award World-Prämienübernachtungen sowie für Aufenthalte gutgeschrieben, die zu reduzierten Sondertarifen abgerechnet werden (wie z. B. Crew-Tarife, reduzierte Unternehmenstarife und ähnliche).

2.2.3 Eine gleichzeitige Gutschrift von Meilen der Frequent-Flyer-Programme (z. B. Lufthansa Miles & More, Air Berlin Top Bonus, etc.) und Award World-Prämienpunkten ist ausgeschlossen; es werden pro Aufenthalt nur einmal nach Wahl des Teilnehmers entweder Meilen oder Award World-Prämienpunkte gutgeschrieben.

2.2.4 Auf Umsätze im Rahmen von Tagungen und Veranstaltungen in den Hotels der Steigenberger Hotel Group werden Award World-Prämienpunkte nur einem während der Veranstaltung persönlich vor Ort anwesenden Teilnehmer, der zugleich Award World-Karteninhaber und dessen Name in der Rechnungsanschrift genannt ist, und nur bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro pro Buchung bzw. Veranstaltung gutgeschrieben.

2.2.5 Für den Erwerb von Prämien-Vouchern oder Gutscheinen (mit Ausnahme von Geschenkgutscheinen) sowie für Leistungen, die der Teilnehmer mittels Prämien-Vouchern, Gutscheinen oder Geschenkgutscheinen bezahlt, werden keine Prämienpunkte gutgeschrieben. Dies gilt auch für Barauslagen.

2.2.6 Für Umsätze, die der Teilnehmer bis zu 6 Wochen vor seinem Antrag auf Teilnahme am Award World-Programm getätigt hat, werden auf entsprechenden Antrag des Teilnehmers ebenfalls Award World-Prämienpunkte gutgeschrieben.

3 Privilegien

3.1 Die Privilegien, die mit dem Status des Teilnehmers verbunden sind, sind im Einzelnen in der aktuellen Award World-Informationsbroschüre sowie im Internetauftritt des Award World-Programms unter www.awardworld.steigenberger.com dargestellt.

3.2 Alle Privilegien mit Ausnahme der Tageszeitung werden einmal pro Aufenthalt bei Anreise gewährt, wobei ein Aufenthalt der Zeitraum zwischen Anreise (Check-in) und vollständiger Abreise (Check-out) ist. Ausgeschlossen von der Inanspruchnahme aller Privilegien sind Gäste, deren Hotelaufenthalt zu Crew-Tarifen oder ähnlichen reduzierten Unternehmenstarifen abgerechnet wird. Eine Nichtverfügbarkeit von Privilegien berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises.

3.3 Wenn zwei Award World-Mitglieder zusammen in einem Doppelzimmer logieren, berechtigt dies nicht zur doppelten Inanspruchnahme der Privilegien, d. h. die Privilegien werden nur einmal pro Zimmer pro Aufenthalt gewährt.

3.4 Upgrades in die nächst höhere Zimmerkategorie, separater Check-in-Desk und die Nutzung der Executive Lounge können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Zimmer bzw. Einrichtungen bei Anreise verfügbar sind. Early Check-in und Late Check-out sowie Doppelzimmer-Nutzung zum Einzelzimmerpreis sind nur in den teilnehmenden Stadt-hotels* der Steigenberger Hotel Group möglich. Die Privilegien Early Check-in und Late Check-out gelten nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit bei Anreise. Das Privileg Doppelzimmernutzung zum Einzelzimmerpreis gilt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit bei Reservierung.
Im Rahmen von Arrangements kann keine Doppelbelegung zum Einzelzimmerpreis in Anspruch genommen werden. Wenn das Frühstück im Falle der Doppelzimmernutzung zum Einzelzimmerpreis nicht im Zimmerpreis inbegriffen ist, ist das Frühstück für die zweite Person gesondert zu bezahlen.
* Eine Liste der teilnehmenden Stadthotels der Steigenberger Hotel Group ist im Internetauftritt des Award World-Programms unter www.awardworld.steigenberger.com dargestellt.

4 Einlösen von Award World-Prämienpunkten

4.1 Award World-Prämienpunkte können nur in Prämien eingelöst werden, die in den Award World-Prämienkatalogen, im Internetauftritt des Award World-Programms unter www.awardworld.steigenberger.com oder in sonstigen speziellen Veröffentlichungen des Award World-Programms ausgelobt sind. Gesammelte Award World-Prämienpunkte sind 24 Monate lang nach Inanspruchnahme einer Leistung in den Hotels gültig. Wenn sie nicht innerhalb dieses Zeitraums in Prämien oder Prämien-Voucher eingelöst werden, entfallen sie ersatzlos.

4.2 Für die Einlösung von Award World-Prämienpunkten erhält der Teilnehmer auf Anfrage einen Award World-Voucher, auf dem die Anzahl der eingelösten Award World-Prämienpunkte und/oder die gewünschten Prämien eingetragen sind. Dieser Award World-Voucher ist im Original bei Inanspruchnahme von ausgelobten Prämien in den Hotels vorzulegen. Der Award World-Voucher für Prämienübernachtungen muss mindestens zwei Wochen vor Inanspruchnahme der Prämie angefordert werden; er hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist auf Dritte übertragbar. Wird der Award World-Voucher nicht rechtzeitig eingelöst, muss er durch den Teilnehmer neu beantragt werden. Der Award World-Voucher wird ausschließlich an die in der Award World-Datenbank zu dem Teilnehmerkonto gespeicherte Adresse des Teilnehmers per Post versandt. Umtausch und Rückgabe eines bereits ausgestellten Award World-Vouchers sind nicht möglich. Abhanden gekommene Award World-Voucher werden durch STAG nicht erstattet oder ersetzt, es sei denn, dass der Voucher auf dem Postwege von STAG zum Teilnehmer verloren geht und der Teilnehmer dies innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung des Vouchers schriftlich gegenüber STAG anzeigt.

4.3 Award World-Voucher für Prämienübernachtungen sowie Award World Upgrade-Voucher können nur nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Buchung (mindestens 14 Tage im Voraus) eingesetzt werden. Award World-Voucher für Prämienübernachtungen gelten für einen Aufenthalt im Einzelzimmer oder Doppelzimmer inklusive Frühstück; sie können nicht für Arrangements eingelöst werden. Zu bestimmten saisonbedingten Zeiten oder Messen ist eine Inanspruchnahme von Prämienübernachtungen nur eingeschränkt bzw. nicht möglich. Pro Aufenthalt können maximal fünf (5) Award World-Voucher eingelöst werden. Prämienübernachtungen müssen im jeweiligen Hotel oder telefonisch über den Steigenberger Touristik Service (erreichbar unter Tel. 00800 78 46 83 57 (Gebührenfreie Telefonnummer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien)) direkt reser-viert werden. Ein Award World Upgrade-Voucher gilt für maximal zwei Übernachtungen im Einzel- oder Doppelzimmer.

5 Sonstiges

5.1 Zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Award World-Programms (insbesondere bei der Erbringung von Prämienleistungen) kann sich STAG Dritter (Partnerunternehmen) bedienen. Nimmt der Teilnehmer eine Leistung eines Partnerunternehmens in Anspruch, richtet sich die Leistungserbringung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Partnerunternehmens.

5.2 STAG ist berechtigt, jederzeit Änderungen in den Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird STAG die Interessen der Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen schriftlich gegenüber STAG widerspricht.

5.3 STAG behält sich das Recht vor, das Award World-Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Bonusprogramm zu ersetzen. Mit der Beendigung des Award World-Programms endet die Teilnahme des Teilnehmers automatisch; die Regelung in Ziffer 1.7 gilt entsprechend.

5.4 Eine Beendigung oder eine Ersetzung des Award World-Programms begründen keine Schadensersatzansprüche des Teilnehmers.

5.5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Stand September 2007

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  • AGB Award World (pdf, 539 KB)

  • AGB für den Hotelaufnahmevertrag (pdf, 44 KB)

  • AGB für Veranstaltungen (pdf, 58 KB)


 

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